Kosten |
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| IHR RECHT AUF HEILPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG UND KOSTENÜBERNAHMEN | ||
| Im Sozialgesetzbuch [ SGB VIII - Teilnahme und Teilhabe seelisch behinderter Menschen - + SGB XII - Teilnahme und Teilhabe körperlich und geistig behinderter Menschen ] ist die Heilpädagogische Förderung geregelt. Gern begleiten wir die Eltern in der Beantragung und weiteren Durchführung der Maßnahme. | ||
| Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen, ist eine Kostenübernahme nach den bestehenden Gesetzesvorlagen im Sozialgesetzbuch [ SGB XII ] oder dem Jugendhilfegesetz [SGB VIII ] durch öffentliche Stellen möglich. | ||
| Von den zuständigen Leistungsträgern werden dann in der Regel die Kosten für die Fördermaßnahmen übernommen. | ||
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Nehmen Sie mit uns gern Kontakt auf, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email |
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