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IHR RECHT AUF HEILPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG UND KOSTENÜBERNAHMEN  
   
Im Sozialgesetzbuch [ SGB VIII - Teilnahme und Teilhabe seelisch behinderter Menschen - + SGB XII - Teilnahme und Teilhabe körperlich und geistig behinderter Menschen ] ist die Heilpädagogische Förderung geregelt. Gern begleiten wir die Eltern in der Beantragung und weiteren Durchführung der Maßnahme.
RECHT AUF HEILPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG
Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen, ist eine Kostenübernahme nach den bestehenden Gesetzesvorlagen im Sozialgesetzbuch [ SGB XII ] oder dem Jugendhilfegesetz [SGB VIII ] durch öffentliche Stellen möglich.
REGELUNG IM SOZIALGESETZBUCH
Von den zuständigen Leistungsträgern werden dann in der Regel die Kosten für die Fördermaßnahmen übernommen.
WIR SIND IHNEN BEHILFLICH UND STEHEN IHNEN ZUR SEITE
 
KOSTENÜBERNAHME
 
 
Nehmen Sie mit uns gern Kontakt auf, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email
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